Nach belgischen Richtlinien
Letztes Update: 4. Oktober 2020
Reisen mit dem Auto oder Zug nach Belgien mit einem Aufenthalt von weniger als 48 Stunden sind ohne Auflagen möglich.
Wenn Sie nach Belgien mit dem Flugzeug oder Schiff einreisen oder zurückkehren möchten oder wenn sie sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, müssen Sie vor ihrer Einreise ein "Passenger Locator Formular" (PLF) ausfüllen:
Es reicht, das Dokument auszudrucken, auszufüllen und bei sich zu haben. Hier können Sie Dokumente downloaden: die Fassung auf DE und FR.
- Wer es lieber online ausfüllt (inklusive Codezustellung per Handynummer), kann das hier machen (die Sprachfassungen können oben rechts geändert werden): https://travel.info-coronavirus.be/de/public-health-passenger-locator-form
- Hier die Infoseite der Deutschen Botschaft in Brüssel: https://bruessel.diplo.de/be-de/-/2318032?openAccordionId=item-2320472-5-panel
- Hier spezifische Informationen zu Ostbelgien / Der Deutschsprachigen Gemeinschaft: https://www.grenzecho.net/42931/artikel/2020-10-01/belgien-als-risikogebiet-was-das-fur-ostbelgien-bedeutet?from_direct=true
Nach Richtlinien des Bundesgesundheitsministeriums
Letztes Update: 4. Oktober 2020
Ausnahmereglung Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
Belgien wurde am 30. September 2020 vom Robert Koch Institut als Risikogebiet eingestuft. Allerdings haben die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine Sonderregelung mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft getroffen, zu der auch St.Vith zählt. Aufenthalte bis zu 24 Stunden sind in beide Richtungen auch ohne sogenannte triftige Gründe und ohne weitere Auflagen erlaubt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Reglung für alle anderen Bundesländer
Belgien wurde am 30. September 2020 vom Robert Koch Institut als Risikogebiet eingestuft. Im Zusammenhang mit dem Coronavirus gelten durch die aktuelle Einstufung Belgiens als Risikogebiet besondere Bestimmungen bei der Wieder-Einreise nach Deutschland. (Ausnahmereglung Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz: s.oben)
Das müssen Sie bei Ihrer Wieder-Einreise nach Deutschland beachten:
· Sie reisen aus Belgien nach Deutschland ein?
Dann müssen Sie einen negativen Corona-Test vorlegen oder sich direkt nach Ankunft nach Hause - oder an Ihren Zielort - begeben und zwei Wochen lang isolieren (häusliche Quarantäne). Und Sie müssen sich sofort bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden. Das Corona-Testergebnis darf höchstens 48 Stunden alt sein. Auf diese Regelungen haben sich Bund und Länder geeinigt.
· Sie können den Test in St.Vith vor Ihrer Abreise Richtung Deutschland kostenpflichtig machen oder Sie lassen sich nach der Einreise in Deutschland testen. Der Test in Deutschland ist für Sie kostenlos. An vielen Flughäfen in Deutschland gibt es bereits Testmöglichkeiten. Alternativ können Sie sich unter der Telefonnummer 116 117 informieren, wo Sie in Wohnortnähe einen Test machen können. Wer sich beim Hausarzt testen lassen möchte, sollte unbedingt vorher dort anrufen. Ist der Test positiv, ist in jedem Fall eine zweiwöchige Quarantäne notwendig. Wichtig ist: Bis das Testergebnis vorliegt, müssen Sie sich an die Quarantäneregeln halten.
· Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Vergessen Sie nicht: Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer Familie, der Nachbarn und aller anderen Menschen in Ihrem Umfeld.
Verstöße gegen die Quarantäneregeln können sehr teuer werden!
Auszug aus der Website des Bundesgesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html
Weitere Infos finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/_Aktuell